Schutz
Schule Und Therapie Zusammen
Schutzkonzept zur Prävention von grenzverletzendem Verhalten und (sexualisierter) Gewalt an der LWL-Klinikschule Paderborn
Klinikschule: Auftrag & Funktion
Die LWL-Klinikschule beschult 41 z.T. psychisch schwerst erkrankte Patient*innen der Klinik und Tagesklinik für Kinder- und Jugend Psychiatrie Marsberg an ihren zwei Standorten in Paderborn.
Leitbild / Haltung
Das Leitbild der Klinikschule hält in seinen Thesen bereits wesentliche Aspekte fest, die präventiv zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie zu Respekt und Wertschätzung aller am Schulleben Beteiligter beitragen sollen:
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex basiert auf der Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Er interpretiert gesetzliche Bestimmungen und beinhaltet selbst auferlegte Pflichten und Ziele zur Prävention Missbrauchs jeglicher Art.
Grundsätze
Wir distanzieren uns von Gewalt in jeglicher Form. Wir werden alles tun, um Missbrauch jeglicher Art vorzubeugen und diesen zu verhindern.
Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit dem Klinikum Marsberg bzw. Ansprech- und Kooperationspartnern. Prävention erfordert von den Mitarbeitenden aller am Schulleben Beteiligter eine grundlegende Austauschkultur über Fehlverhalten und grenzverletzendes Verhalten.
Risiko- und Potentialanalyse, Maßnahmen
Die Bereiche schulischer Tätigkeitsfelder in Bezug auf alle am Schulleben Beteiligte sowie die inhaltliche, methodische und räumliche Ausgestaltung des Schullebens bergen Risiken aber auch Potentiale, Maßnahmen und Gelegenheit zur Partizipation.
Körperkontakt
Unterricht / Unterrichtsinhalte
Klassenräume / Schulgebäude
Ansprech- und Kooperationspersonen
Trauer
Amok
Beschwerdewege / Beratungswege
Richtet sich der Verdacht gegen einen Mitarbeiter der Schule so muss die Beobachtungen oder die Äußerung des Schülers/der Schülerin durch den Lehrer/ die Lehrerin genau dokumentiert und umgehend die Schulleitung hierüber informiert werden.
Verfahrensablauf bei Verdacht auf gewalttätige Übergriffe / sexuellen Missbrauch
Lehrkraft-Lehrkraft
Kindeswohl-gefährdung
Übersicht zum Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. §42 (6) SchulG NRW
Nachsorge
Die Nachsorge nach Übergriffen, Beleidigungen, Krisen, Verleumdungen bis hin zum Amokfall ist eine unabdingbare Fürsorgemaßnahme für Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte.
Das gesamte Schutzkonzept